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   OVG Saarland, 30.07.1991 - 2 R 451/88   

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OVG Saarland, 30.07.1991 - 2 R 451/88 (https://dejure.org/1991,8903)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.07.1991 - 2 R 451/88 (https://dejure.org/1991,8903)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. Juli 1991 - 2 R 451/88 (https://dejure.org/1991,8903)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Abstandsfläche; Schmalseitenprivileg; Hauseingangstreppe

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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Saarland, 28.06.2002 - 2 W 4/02

    Vorläufige Unterbindung von Bauarbeiten; Voraussetzung für den Erlass einer

    Es kommt nämlich insoweit entscheidend darauf an, daß die in dieser Vorschrift beispielhaft genannten Bauteile auch wirklich untergeordnet sind (vgl. Senatsurteil vom 30.7.1991 - 2 R 451/88 - BRS 52 Nr. 99, betreffend eine zu einer Dachgeschoßwohnung führende Hauseingangstreppe).

    Das ist dann der Fall, wenn sie ihrer Art und ihrem Umfang nach und auch in ihren Auswirkungen auf die Schutzgüter der Abstandsflächenbestimmungen namentlich im Verhältnis zu der jeweiligen Außenwand, vor die sie vortreten, nicht nennenswert ins Gewicht fallen (vgl. Senatsurteil vom 30.7.1991 - 2 R 451/88 - BRS 52 Nr. 99, sowie Beschluß vom 14.2.2000 - 2 Q 42/99 -).

    Von Bedeutung sind vielmehr, wie bereits angesprochen, auch die Funktion des Bauteils bzw. Vorbaus und dessen Auswirkung auf die Schutzgüter, denen durch die Pflicht zur Freihaltung von Abstandsflächen Rechnung getragen werden soll (so Senatsurteil vom 30.7.1991 - 2 R 451/88 - BRS 52 Nr. 99).

  • VGH Bayern, 24.11.2023 - 15 CS 23.1816

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Einfamilienhauses -

    Zwar ergibt sich eine gewisse Verschärfung der Situation durch den topographisch bedingten Niveauunterschied, die Einsichtsmöglichkeiten resultieren jedoch bereits aus den planungsrechtlichen Grundlagen der hier vorliegenden Hangbebauung und gehen - unabhängig von der genehmigten Gebäudelänge und Wandhöhe - nicht über die bereits planungsrechtlich zulässige Bauausführung hinaus (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 9 CS 16.1822 - juris Rn. 23; OVG Saarl, U.v. 30.7.1991 - 2 R 451/88 - juris Rn. 35).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2013 - 3 L 143/10

    Baugenehmigung für die Änderung eines in 3 m Entfernung von der Grundstücksgrenze

    In dieser Vorschrift wurden zumindest Hauseingangstreppen (denen in der Rechtsprechung zum Teil äußere Zugangstreppen in Obergeschosse gleich gestellt wurden, vgl. OVG Koblenz B. v. 21.05.1996 - 8 B 11 166/96 - NVwZ-RR 1997, 668, 669 und OVG Saarlouis U. v. 30.07.1991 - 2 R 451/88 - BRS 52 Nr. 99 = Juris Rn. 29 ff.; anders OVG Münster U. v. 17.01.2008 - 7 A 2761/06 - Juris Rn. 22 ff.) als vor die Außenwand vortretende Bauteile und nicht als Vorbauten angesehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1996 - 8 B 11166/96

    Baugenehmigung, Aussetzung der Vollziehung, Subsidiarität des gerichtlichen

    Insofern schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (BRS 18 Nr. 76) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (BRS 52 Nr. 99) an, wonach der Begriff des "Hauseingangs" nicht nur den Haupteingang eines Hauses, sondern auch Nebeneingänge umfaßt.
  • VG Saarlouis, 04.11.2009 - 5 K 110/09

    Einschreitensanspruch des Nachbarn gegen einen Edelstahlkamin.

    (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.06.2002 - 2 W 4/02 - und Urteil vom 30.07.1991 - 2 R 451/88 - zum früheren § 6 Abs. 6 LBO) Insoweit könne allenfalls fraglich sein, ob sich der Edelstahlkamin nach seiner Art und seinen Auswirkungen auf die Schutzgüter der Abstandsflächenbestimmungen gegenüber der Giebelwand unterordne, denn als Baukörper falle er kaum ins Gewicht.

    Auch das OVG des Saarlandes habe im Urteil vom 30.07.1991 - 2 R 451/88 - ausgeführt, dass der in die Abstandsfläche hineinragende Schornstein nach § 6 Abs. 6 LBO 1988 außer Acht zu lassen sei.

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2019 - 1 ME 75/19

    Abstand; Außentreppe; Grenzabstand; Privilegierung; Treppe

    8 1. Ob - woran wenig Zweifel bestehen - mit dem Verwaltungsgericht angenommen werden kann, die Außentreppe sei als Hauseingangstreppe im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 2 NBauO einzustufen (so Saarl. OVG, Urt. v. 30.7.1991 - 2 R 451/88 -, Rn. 21 ff.; Barth/Mühler, Abstandsvorschriften der Niedersächsischen Bauordnung, 4. Aufl. 2013, § 5 NBauO, Rn. 45: "Hauseingangstreppen sind Treppen, die zu Hauseingängen führen."), kann dahinstehen.
  • OVG Saarland, 13.12.1995 - 2 W 50/95

    Schmalseitenprivileg bei Gebäuderücksprung und beim Grenzbau

    Diese Überschreitung ist nach der Rechtsprechung des Senats unschädlich, wenn vor diesem 3, 99 m langen Wandabschnitt die "reguläre" Abstandsfläche gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 LBO von 0, 8 H gewahrt ist (vgl. zum Beispiel Urteil des Senats vom 30.7.1991 - 2 R 451/88 - BRS 52 Nr. 99).
  • OVG Thüringen, 20.02.2002 - 1 EO 816/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baurecht;

    In Fällen einer - wie hier - schräg zur Grundstücksgrenze verlaufenden Außenwand sind jedoch bei der Berechnung der für die Anwendung des sog. Schmalseitenprivilegs maßgeblichen Länge der Außenwand nur diejenigen Wandteile zu berücksichtigen, die ihrerseits nicht die volle Tiefe der Abstandsfläche einhalten (sog. "normative" oder "rechtliche" Betrachtungsweise; dafür der überwiegende Teil der Rspr., vgl. etwa: BayVGH, Beschluss des Großen Senats vom 21.4.1986 - Nr. Gr. S. 1/85 - 15 B 84 A.2534 -, BRS 46 Nr. 103; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.9.1988 - 1 B 50/88 -, BRS 48 Nr. 97; OVG Saarland, Urteil vom 30.7.1991 - 2 R 451/88 -, BRS 52 Nr. 99; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.1.1998 - 3 M 163/97 -, BRS 60 Nr. 112; für die Regelung des § 6 Abs. 6 ThürBO ebenso der angefochtene Beschluss des VG Weimar m. w. N. sowie Meißner/Graef, Das Baurecht in Thüringen [Loseblatt, Stand: Dez. 1998], § 6 Rdn. 40 f. und Dirnberger in Jäde/Dirnberger/Michel, Bauordnungsrecht Thüringen [Loseblatt, Stand: Jan.
  • OVG Saarland, 16.02.2001 - 2 Q 15/00

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zum Anbau einer Außentreppe ; Gerichtliche

    Zu den untergeordneten Gebäudeteilen, die bei Beachtung der weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 6 LBO bei der Bemessung von freizuhaltenden Abstandsflächen unberücksichtigt bleiben, gehören nach der Senatsrechtsprechung auch Hauseingangstreppen (vgl. den Wortlaut von § 6 Abs. 6 LBO sowie Senatsurteil vom 30.7.1991 - 2 R 451/88 - BRS 52 Nr. 99, zu einer bis zur Ebene des Dachgeschosses geführten Hauseingangstreppe; Beschluß vom 23.11.1996 - 2 W 31/96 - zu einer Kellereingangstreppe; siehe auch Fickert/Fieseler, a.a.O, § 23 Rdnr. 14 a.E., die als unwesentliche Gebäudeteile sogar Treppenhäuser, abgesetzte Treppentürme, Vordächer, Erker, Balkone, Veranden, Wintergärten und Windfänge aufführen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.1994 - 1 S 441/94

    6.34 Abstandsvorschriften - Abstandsflächen; Schmalseitenprivileg; Begriff der

    Zwar wird die Auffassung vertreten, bei der Frage, ob die Voraussetzungen des Schmalseitenprivilegs vorliegen, komme es allein auf die Wandteile an, die den vollen Abstand nicht einhalten (OVG des Saarlandes, Urt. v. 30.7.1991, BRS 52 Nr. 99; BayVGH, Beschl. des großen Senats v. 21.4.1986, BRS 46 Nr. 103; Jäde/Weinl/Dirnberger, SächsBO, § 6 RdNr. 113 ff).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1996 - 1 A 11289/95
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